03. Mai 2023

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz „Entwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes“ des Deutschen Naturschutzring (DNR) und des Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V.

DNR und UfU begrüßen die Einführung eines Klimaanpassungsgesetzes des Bundes, da angesichts der bereits eingetretenen Erderhitzung und der nicht mehr vollständig zu verhindernden Zunahme von Klima- und Wetterextremen wie Hitzewellen, Starkniederschlägen, Überflutungen und Dürren eine Klimaanpassungsstrategie dringend erforderlich ist. Um die Klimakrise wirksam anzugehen und die wachsenden Risiken für Mensch und Natur abzumildern, sind Bund, Länder und Kommunen gemeinsam gefordert, bevor sich das Zeitfenster für eine klimaresiliente Entwicklung schließt. DNR und UfU begrüßen den Ansatz, verpflichtende messbare Ziele in die vorsorgende Klimaanpassungsstrategie zu integrieren und messbare Indikatoren zur Überprüfung der Zielerreichung zu definieren (§ 3 Abs. 1 bis 3 Referentenentwurf). Um die Dringlichkeit der Klimaanpassung durch den Bund zu betonen, sollte die Frist aus § 3 Abs. 1 des Referentenentwurfs jedoch um ein Jahr auf den 30. September 2024 vorgezogen werden.

Die Erstellung eines Monitoring-Berichts (§ 4 und § 5 des Referentenentwurfs) wird ebenfalls begrüßt. Der zehnjährige Zyklus der Klimarisikoanalyse sollte jedoch mindestens halbiert und die Schadenserhebungen sollten um die Kosten des Biodiversitätsverlusts sowie sozioökonomische und soziale Folgen ergänzt werden.

Zur gesamten Stellungnahme:

Stellungnahme Klimaanpassungsgesetz