17. Juli 2024

Der Leitfaden Aarhus Digital mit internationalen Good-Practice Beispielen für Beteiligungsportale in Umweltfragen ist online. Er bietet eine Übersicht über Good-Practices für die Gestaltung von digitalen Beteiligungsportalen in 11 Ländern, mit einem Fokus auf Beteiligung bei Umweltverträglichkeitsprüfungen. Online-Beteiligungsportale für die Zivilgesellschaft gibt es sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene. Ihr Ziel ist es, alle Informationen zu bestimmten Beteiligungsverfahren zu bündeln.  

Der Leitfaden richtet sich insbesondere an die Umweltbehörden der EU-Mitgliedstaaten, die Beteiligungsportale umsetzen und betreiben. Behörden können sich mit Hilfe des Leitfadens gezielt über die Empfehlungen zur digitalen Öffentlichkeitsbeteiligung nach der Aarhus-Konvention informieren und sich von den Good-Practice-Beispielen aus verschiedenen, auch außereuropäischen Ländern inspirieren lassen. Darüber hinaus dient er auch der Zivilgesellschaft als Überblick über die unterschiedlichen digitalen Möglichkeiten zur effektiven Beteiligung. 

Eine länderübergreifende Studie des UfU hat gezeigt, dass die Ausgestaltung von Umweltverträglichkeitsprüfungsportalen (UVP-Portalen) in fast allen europäischen Ländern mangelhaft ist und damit die Aarhus-Konvention nicht vollständig umgesetzt wird. Dabei ist effektive Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltfragen ein zentraler Bestandteil für solide Planungs- und Genehmigungsentscheidungen und stärkt die demokratische Teilhabe. Digitale Beteiligungsportale können entscheidend dazu beitragen, formelle Beteiligungsverfahren zu vereinfachen und zugänglicher zu machen. 

Der Leitfaden gibt einen Überblick über die wichtigsten Funktionen und Anforderungen an gute Beteiligungsportale und wird durch Good-Practice-Beispiele aus 11 Ländern veranschaulicht. Folgende Länder wurde von uns untersucht: Deutschland, Estland, Frankreich, Irland, Kanada, Kasachstan, Österreich, Slowenien, Spanien, Ukraine und die USA.  

Die Good-Practices haben wir in folgenden Kategorien gesammelt:  

  • Ein zentrales Portal: Um Bürger*innen erfolgreich zu beteiligen ist es notwendig, dass es ein zentrales Beteiligungsportal gibt, welches alle Umweltverträglichkeitsprüfungen unabhängig von der Zuständigkeit der Behörde innerhalb eines Landes auflistet.  
  • Kartenfunktion: Mit einer graphischen Übersicht über die aktuell laufenden UVP-Verfahren können sich Bürger*innen auf einfachem Wege informieren, ob es Verfahren in der Heimatregion oder einen bestimmten Ort von Interesse gibt. 
  • Dokumentenmanagement: Eine übersichtliche Bereitstellung der Dokumente, leicht verständliche Ablagesysteme und nicht-technischen Zusammenfassungen sind für eine erfolgreiche Beteiligung notwendig.  
  • Kommentarfunktion: Mithilfe einer Kommentarfunktion können Stellungnahmen schnell und einfach abgegeben und leichter von den Behörden ausgewertet werden. 
  • Archivfunktion: Die Archivfunktion ermöglicht den Nutzer*innen das Suchen und Einsehen von bereits abgeschlossenen Verfahren.  
  • Apps und Chatbots: Apps und Chatbots könne eine besonders nutzungsfreundliche und effektive Öffentlichkeitsbeteiligung gewährleisten und mit bestehenden UVP-Portalen verknüpft werden. 
  • Darüber hinaus sollten die Behörden mehr über Social Media auf Beteiligungsportale und digitale Verfahren aufmerksam machen.  

Der Leitfaden bietet außerdem Hintergrundinformationen zur Aarhus-Konvention, eine Toolbox für digitale Öffentlichkeitsbeteiligung und weiterführende Informationen zu digitalen Erörterungsterminen.